Aschermittwoch ist ein stiller Feiertag – Deshalb gelten spezielle Regeln, was öffentliche Veranstaltungen betrifft. So dürfen an Allerheiligen, am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag, am Totensonntag und eben auch am Aschermittwoch keine öffentlichen Tanz- oder Unterhaltungsveranstaltungen stattfinden. Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn der den Feiertagen entsprechend ernste Charakter gewahrt bleibt. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt.