Das Urteil im Mordprozess „Bindlach“ ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Bayreuth mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Somit muss der 19-Jährige wegen Mordes an seiner Ex-Freundin für 14 Jahre und sechs Monate in Haft. Eine anschließende Sicherungsverwahrung ist nicht ausgeschlossen. Wie berichtet hatte der junge Mann im Mai 2024 unter einem Vorwand das Haus seiner Ex-Freundin betreten und sie mit zahlreichen Messerstichen umgebracht. Das Gericht sah verschiedene Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedere Beweggründe als erfüllt.