Der Hitlergruß eines Pfingstkongressteilnehmers des Coburger Convents sorgt Jahre später noch einmal für Schlagzeilen. Recherchen der Süddeutschen Zeitung haben ergeben, dass es ein Richter aus Niedersachsen gewesen sein soll, der 2018 einen anderen Teilnehmer auf der Toilette einer Gastwirtschaft entsprechend begrüßt hatte. Laut SZ soll der Dachverband Coburger Convent den Namen des Verdächtigen gewusst, ihn aber nicht an die Ermittler weitergegeben haben. Ohnehin wurde das Verfahren im Jahr darauf eingestellt – offenbar, weil der verbotene Gruß nicht in der Öffentlichkeit, sondern im „semiprivaten Rahmen“ stattgefunden hatte. Somit sei der Tatbestand des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ nicht gegeben gewesen. Der Richter stritt die Vorwürfe gegenüber der SZ ab.