Kommentar von Constantin Hirsch
Beim Streit um den geplanten Ersatz für den Coburg Flugplatz Brandensteinsebene stellt sich diese Frage bei jeder neuen Aussage. Die Antwort sollte leicht sein: Gegner oder Befürworter.
Neuster Streitpunkt ist das Thema „Flughafen“, genauer gesagt „Verkehrsflughafen“. Ein Anwalt hat für die Flugplatzplaner eine Idee aus einem Gespräch mit dem Luftamt geprüft – etwas flapsig formuliert geht es darum: „Coburg könnte doch einfach einen Verkehrsflughafen beantragen, das würde verhindern, dass die wichtige Instrumentenfluggenehmigung in Gefahr gerät, wenn in der Nachbarschaft des VLP neue Gebäude gebaut werden.“
Da ist er nun wieder: Der Flughafen für Coburg – seit eh und je warnen die Gegner davor. Da werden Warnschilder mit großen Reiseflugzeugen hochgehalten und von Charterflügen gesprochen. Wohl wissend, dass der Laie da an die Ballermannjets der Reiseveranstalter denkt.
Unbestritten, die Gegner des Neubaus haben ein gutes Gespür für die Sorgen der Bürger. Da wird der Sprecher des Bund Naturschutz vergangene Woche mit den Enthüllungen zum „Flughafen“ vor die Presse geschickt. Er erzählt dann noch etwas von 1800 Meter Landebahn. Und los geht die Maschinerie. Die Flugplatzplaner dementieren: 1800 Meter Landebahn seien nie geplant gewesen. Von einem Flughafen spräche auch niemand.
Dann schlagen die Gegner mit einem Zitat aus dem Briefwechsel zurück in dem ganz eindeutig von „Verkehrsflughafen“ gesprochen wird. Jetzt haben die Gegner es schwarz auf weiß – die Planer denken über einen „Flughafen“ nach. In den Köpfen entstehen Bilder von Terminals, Abflughallen, Gepäckausgabebändern, Parkhaus, Besucherplattform und so weiter. Ich höre schon wieder: „Das ist wie Kassel und Nürnberg – alles Verlustgeschäfte. Die da oben verbrennen unser Geld.“ Hatten die Gegner von Anfang an Recht?
Nein. Wer hat dann Recht? Beide. Die Gegner haben Recht, dass in dem Schreiben von einem Verkehrsflughafen die Rede ist. Dennoch wird laut den Planfeststellungsunterlagen kein Verkehrsflughafen geplant.
Wie passt das zusammen? Die Flugplatzplaner schauen nur auf den Flugplatz selbst – alles was innerhalb des Zaunes sein wird: Hangars, Tower und vor allem Lande- und Rollbahn. Auch die Nutzung durch Geschäftsflieger und Lufttaxis (in Fachjargon: Charterflug) mit Businessjets sind eindeutig nur ein Verkehrslandeplatz. Die Gegner greifen eine Idee auf, die den Bereich außerhalb des Zaunes betrifft: den Bauschutzbereich. Hier müssen Bauprojekte besonders geprüft werden, denn hohe Gebäude könnten ein Sicherheitsrisiko darstellen und Sonderzulassungen wie den Instrumentenanflug gefährden.
Warum spielen die Planer also mit diesem Gedanken? Ziel des neuen VLP ist es, den Instrumentenflug auf Dauer sicher zu stellen. Dafür wollen Stadt, Freistaat und Unternehmen viel Geld in die Hand nehmen. Ich male mir jetzt mal aus was wäre, wenn der VLP gebaut ist und dann in einigen Jahren der Instrumentenflug vor dem Aus steht, weil ein neues Gebäude im Weg stünde? „Was für Idioten haben das denn geplant?“ würde es dann heißen – zu Recht. Genau deswegen ist es nicht nur legitim sondern zwingend notwendig, im Vorfeld alle Gefahren für dieses Ziel aufzuzeigen, zu bewerten und wenn möglich Lösungen zu entwickeln. Genau das ist passiert – übrigens schon im Januar 2015.
Flugplatz oder Flughafen – Wer hat also Recht? Beide. Jeder in seinem eigenen beschränkten Blickwinkel. Auf das große Ganze achtet leider niemand mehr.