Im Vogelschutzgebiet müssen Hunde an die Leine. Das Lichtenfelser Landratsamt hat betont, dass die Anleinpflicht in den Tälern von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach von März bis August schon erste Erfolge gebracht haben. Dort leben z.B. stark gefährdete Kiebitze, Blaukelchen oder Rohrweihe. In der Mitteilung macht die Behörde noch einmal deutlich, dass bodenbrütende Vogelarten schon bei geringsten Störungen sehr empfindlich reagieren und ihr Gelege verlassen können. Das kann fatale Folgen für ihren Nachwuchs haben. Oft bemerken Hundehalter die Störung gar nicht. Seit 2020 gilt vorsorglich die Anleinpflicht per Allgemeinverfügung. Weitere Infos: