Eine private Krankenversicherung muss auch im sogenannten Notlagentarif für eine medizinisch notwendige Rund-um-die-Uhr-Betreuung zahlen. Das hat das Landgericht Coburg in einem Fall eines schwer verletzten Motorradfahrers entschieden. Der Mann ist seit einem Unfall Pflegefall und muss wegen möglicher lebensgefährlicher Komplikationen ständig medizinisch überwacht werden. Die Versicherung wollte die Kosten dafür größtenteils nicht mehr übernehmen. Das Gericht entschied aber: Wenn eine Behandlung notwendig ist, um grundlegende Lebensfunktionen zu erhalten, greift der Leistungsausschluss nicht. Nicht übernommen werden müssen allerdings Kosten für Grundpflege und Haushaltshilfe. Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt.