Abkochanordnung im Kreis Lichtenfels

21. August 2026 , 13:47 Uhr

Abkochanordnung im Kreis Lichtenfels – Das Leitungswasser in Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg sowie in den Stadtteilen Romansthal, Schönbrunn, Unterzettlitz und Horsdorf darf ab sofort nur abgekocht verwendet werden. Im Trinkwasser wurden bakteriologische Verunreinigungen festgestellt. Die Stadt Bad Staffelstein hat Sofortmaßnahmen eingeleitet. Die Abkochanordnung gilt, bis die Untersuchungsergebnisse des Wasser wieder einwandfrei sind. Das dauert i.d.R. sechs bis zehn Tage.

Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:

•              Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

•              Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.

•              Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.

•              Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

•              Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.

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