Geldstrafe für zwei Studentinnen – Wegen Verunglimpfung eines Staatssymbols müssen hat das Amtsgericht Coburg zwei Frauen aus dem Raum Sonneberg zu 40 Tagessätzen (à 20 bzw. 43 Euro) verurteilt. Richterin Katja Amendt folgte damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Wie berichtet hatten die beiden Frauen bei einer Demo gegen den Coburger Convent ein Banner getragen, auf dem eine Faust in Regenbogenfarben zu sehen war, die einen Adler zerstört. Der Staatsanwalt erkannte darin den Bundesadler und sprach von einer Aufforderung zur Zerschlagung und Zerstörung der Bundesrepublik, die damit propagiert werden solle. Die Richterin schloss sich dieser Auffassung an und bezog sich dabei auch auf ein Urteil des OLG Frankfurt in einem ähnlichen Prozess. Laut Amendt sei auf dem Banner nicht zu erkennen gewesen, dass sich der Protest gegen den CC richte. Außerdem habe der CC nichts mit der Bundesrepublik zu tun. Die Verteidigung hält die Darstellung für eine politische Karikatur und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.