Bundesratsinitiative

Bayern will Tempo und weniger Auflagen für Rüstungsindustrie

29. September 2026 , 14:17 Uhr

Seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine weiß die Rüstungsindustrie kaum mehr wohin vor lauter Aufträgen. Per Bundesrat möchte Bayern mögliche Investitionen und Bauvorhaben vereinfachen.

Per Bundesratsinitiative fordert der Freistaat Bayern vom Bund ein Beschleunigungsgesetz für mehr Tempo beim Ausbau der Bundeswehr und der Rüstungsindustrie. «Die besondere Bedeutung von Bauvorhaben für die Landes- und Bündnisverteidigung soll künftig stärker in Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden und von Erleichterungen im Bereich Immissionsschutz- und Naturschutzrecht begleitet werden», teilte die Staatskanzlei nach einer Sitzung des Kabinetts in München mit. Wann der Antrag in die Länderkammer eingebracht werden soll, blieb zunächst offen.

Vergleich zum Ausbau der erneuerbaren Energien

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) verglich die Notwendigkeit für das Beschleunigungsgesetz mit der beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Es brauche etwa Änderungen bei Umweltstandards und bei Genehmigungsverfahren. Um den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen, hatte der Bund die bürokratischen Hürden vor Jahren reduziert.

Laut Aiwanger dürften die Investitionsverfahren nicht mehr mehrere Jahre dauern, sondern nur noch Monate. Langjährige Genehmigungsprozesse müssten verhindert werden, «denn sonst kann es sein, dass die Verteidigungsfähigkeit nicht hergestellt ist, wenn wir sie denn, Gott bewahre, in ein paar Jahren brauchen sollten», betonte Aiwanger. 

Keine generelle Absenkung von Umweltstandards geplant

Nach Angaben der Staatskanzlei sei aber eine generelle Absenkung von Umweltstandards nicht beabsichtigt. Darüber hinaus sollten durch das neue Gesetz künftig Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie beschleunigt werden, indem die Verfahren digitaler und mit weniger Verwaltungsaufwand durchgeführt würden. Bereits abgeschlossene gleichwertige Sicherheitsüberprüfungen sollten bei einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich anerkannt werden können, sofern das erforderliche Sicherheitsniveau unverändert bleibe und keine sicherheitsrelevanten Veränderungen eingetreten seien.

Quelle: dpa

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