Kabinett

Bayerns Kommunen müssen weniger für Hochwasserschutz zahlen

18. November 2025 , 13:45 Uhr

Deiche, Polder, Renaturierungen - Möglichkeiten zum Hochwasserschutz gibt es viele. Sie alle sind aber meist sehr teuer. Ein neues Gesetz dürfte die klammen Städte und Gemeinden daher freuen.

Bayerns Kommunen müssen künftig für Hochwasserschutzmaßnahmen deutlich weniger Geld bezahlen als bisher üblich. Das vom Kabinett beschlossene neue Wassergesetz sieht vor, dass Städte und Gemeinden zukünftig grundsätzlich nur noch 20 Prozent der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten tragen müssen statt der bisherigen bis zu 50 Prozent. Nach Angaben des Umweltministeriums werden die Kommunen damit um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Hochwasserschutz ist jetzt «überragendes öffentliches Interesse»

«Die Einordnung von Hochwasserschutzmaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse sorgt dafür, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat. Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe über alle Ebenen hinweg», sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) nach der Sitzung des Kabinetts im mittelfränkischen Ansbach. 

Wassercent auch im Gesetz verankert

Das Gesetz sieht nicht nur neue Regelungen für den Hochwasserschutz vor – auch der seit vielen Jahren geforderte und lange auch in der Koalition von CSU und Freien Wählern umstrittene Wassercent ist darin enthalten. Es legt zur Sicherung der Trinkwasserversorgung auch fest, dass Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen haben.

«Wir schaffen das modernste Wassergesetz in Deutschland», betonte Glauber. Über die grundsätzliche Einigung des Wassercents hatte das Kabinett bereits im Juli abgestimmt, der Plan der Staatsregierung ist wegen vieler Ausnahmen etwa für Landwirte und einer fehlenden Zählerpflicht aber auch umstritten.

Ab Juli 2026 10 Cent pro Kubikmeter

Pro Kubikmeter Grundwasser werden künftig einheitlich 10 Cent fällig. Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab der Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Privatpersonen profitieren davon nicht: Die Freimenge gilt nicht für den einzelnen Kunden, sondern für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen sowie für Unternehmen und die Industrie.

Privatpersonen wird der Wassercent nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Wasserversorger – der das Entgelt aber auf die Kunden umlegen dürfte. Deren Belastung hält sich in Grenzen: Gemessen am durchschnittlichen Wasserverbrauch von knapp 140 Liter pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr an zusätzlichen Kosten zu. Fällig werden soll der neue Wassercent mit Wirkung zum 1. Juli 2026.

Einnahmen werden zweckgebunden für Wasserschutz verwendet

Der Wassercent solle zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen, so Glauber. Ziel sei ein unbürokratischer Wassercent mit einfacher Struktur. Die Einnahmen – Ministerpräsident Markus Söder bezifferte sie vor Monaten mit rund 80 Millionen Euro pro Jahr – sollen rein zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet werden.

Quelle: dpa

 

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