Gerichtstermin

Britney Spears nach Fahrt unter Alkohol und Drogen angeklagt

01. Mai 2026 , 01:57 Uhr

Für die Pop-Ikone Britney Spears endete eine Autofahrt Anfang März mit einer vorübergehenden Festnahme. Nun gibt es eine Anklage und einen Gerichtstermin.

Nach einer vorübergehenden Festnahme wegen einer Autofahrt unter Einfluss von Alkohol und Drogen vor knapp zwei Monaten ist gegen US-Popstar Britney Spears Anklage erhoben worden. Das gab die Staatsanwaltschaft im Bezirk Ventura County am Donnerstag (Ortszeit) bekannt. Am Montag soll die Anklage vor Gericht formell verlesen werden. Einzelheiten über Menge oder Art der Rauschmittel wurden nicht bekannt.

Spears muss bei dem Termin nicht persönlich erscheinen. Bei einem weniger schwerwiegenden Strafbestand reicht ein Anwalt aus. Die 44-Jährige war Anfang März im US-Bundesstaat Kalifornien von der Autobahnpolizei gestoppt und vorübergehend festgenommen worden. 

Bedauerlicher und unentschuldbarer Vorfall

Eine Sprecherin der Musikerin hatte im März mitgeteilt, der Vorfall sei «bedauerlich» und «komplett unentschuldbar». «Britney wird die richtigen Schritte unternehmen, sich an die Gesetze halten und dann kann dies hoffentlich der erste Schritt hin zu einer schon lange überfälligen Veränderung sein, die in Britneys Leben erfolgen muss. Hoffentlich kann sie die Hilfe und die Unterstützung bekommen, die sie in dieser schwierigen Zeit braucht.» Wenig später hatte sich die Sängerin laut ihres Managements freiwillig in eine Behandlungseinrichtung begeben. 

Sorgen um die Pop-Ikone

Spears zählt mit Hits wie «…Baby One More Time» und «Oops!… I Did It Again» zu den erfolgreichsten Künstlerinnen der Musikgeschichte und feierte vor allem in den 1990er- und 2000er-Jahren große Erfolge. In den vergangenen Jahren gab es jedoch häufig Sorgen um den Zustand der zweifachen Mutter. 2008 wurde sie nach persönlichen Krisen unter Vormundschaft gestellt, wodurch ihr Vater die Kontrolle über ihr Leben und ihre Finanzen erhielt. 2021 wurde die Regelung nach einem viel beachteten Gerichtsverfahren beendet.

Quelle: dpa

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