Urteil

Bub von Baum erschlagen - Geldstrafe für Grundbesitzer

05. März 2026 , 10:29 Uhr

Ein Baum neben einem Wanderweg stürzt plötzlich um - und trifft eine Familie. Ein Bub stirbt. Hat der Grundstücksbesitzer seine Bäume nicht gründlich gecheckt?

Ein unbeschwerter Familienausflug endet in einer Tragödie, als eine Familie in Franken von einem umstürzenden Baum getroffen wird – ein Bub stirbt, seine Schwester wird schwer verletzt. Das Landgericht Bamberg hat den Grundstücksbesitzer nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 120 Tagessätze zu je 60 Euro bezahlen, das entspricht 7.200 Euro.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Forchheim den Mann noch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen. Außerdem sollte er an Mutter und Tochter der betroffenen Familie jeweils 35.000 Euro bezahlen.

In der jetzigen Instanz vor dem Landgericht stimmten der Angeklagte und die Mutter des toten Jungen nun einem Vergleich zum Schmerzensgeld zu: Demnach zahlt der Mann je 28.000 Euro an die Mutter und die Schwester. 

Ob das jemals heilt, «steht in den Sternen»

Die Familie hatte im Juni 2023 einen Ausflug gemacht und wanderte auf einer beliebten Route im Landkreis Forchheim. Eine abgestorbene Esche stürzte dabei auf den Weg – der damals acht Jahre alte Bub wurde getroffen und so schwer verletzt, dass er starb.

Seine jüngere Schwester überlebte mit schwersten körperlichen und psychischen Verletzungen, auch die Mutter wurde erheblich verletzt. Der Vorsitzende Richter Alexander Baum sagte in seiner Urteilsbegründung, die Folgen für die Familie seien enorm, gerade auch in psychischer Hinsicht: «Ob das jemals irgendwie geheilt werden kann, steht in den Sternen.»

Eigentum verpflichtet

Oberstaatsanwalt Michael Hoffmann zeichnete in seinem Schlussvortrag ein differenziertes Bild des Falls: Ja, nicht immer gebe es für Unglücke einen Verantwortlichen. Hier jedoch sei klar, dass der Baum schon seit Jahren abgestorben war. Deshalb gelte: Eigentum verpflichtet. 

«Es tut mir aufrichtig leid», sagte der Landwirt, der im Rollstuhl sitzt. Es habe ihn auch niemand auf den schadhaften Baum aufmerksam gemacht.

Ein Ortstermin konnte abgesagt werden

Bei der Berufungsverhandlung wurde das Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt – das heißt: Der Angeklagte akzeptierte den Tatbestand der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in zwei Fällen. Für die Kammer war nun einzig noch zu entscheiden, wie er dafür zu bestrafen war. Außerdem ging es um die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Höhe eine Entschädigung zu bezahlen ist.

Die Beweisführung konnte so deutlich gestrafft werden, auch ein ursprünglich geplanter Ortstermin musste nicht stattfinden. Der Familie blieb es so erspart, sich noch einmal ausführlich äußern zu müssen.

Der Verteidiger der Mutter schilderte in seinem Schlussvortrag, wie die Familie immer noch leidet, körperlich und seelisch: Jobverluste, Schmerzen und immer noch die Trauer um den Tod des Sohnes und Bruders.

Quelle: dpa

 

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