Die Initiatoren des Coburger Bürgerbegehrens „Rettet unser Freibad“ sind auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Wie die Initiative mitteilt, wurde ihre Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrags zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass die Stadt die Planungen für den Aquaria-Neubau weiterverfolgen kann. Die Initiatoren kritisieren die Entscheidung und sehen zu hohe rechtliche Anforderungen an Bürgerbegehren. Gleichzeitig betonen sie, dass ihr Einsatz dazu beigetragen habe, dass auch künftig ein Freibad in Coburg vorgesehen sei.