Das Bürgerbegehren „Rettet unser Freibad“ ist wohl unzulässig – Der Coburger Stadtrat soll in seiner Sitzung am Donnerstag darüber entscheiden, ob das eingereichte Bürgerbegehren zugelassen wird. Die Verwaltung empfiehlt, das Begehren für unzulässig zu erklären. Das geht aus der Beschlussvorlage hervor. Als Gründe werden vor allem eine unklare Fragestellung sowie inhaltliche Mängel genannt. Demnach sei für die Bürger nicht eindeutig erkennbar, welche konkrete Entscheidung getroffen werden soll. Zudem enthalte die Begründung laut Gutachten teilweise unzutreffende oder irreführende Aussagen zur bisherigen Planung des Freibads.