Im Landkreis Lichtenfels können Schüler Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr zurückbekommen. Das gilt unter anderem ab Klasse 11 an Gymnasien sowie für Fach- und Berufsoberschulen. Erstattet werden Kosten oberhalb des jeweiligen Eigenanteils. Bei Familien mit mindestens drei Kindern oder bestimmten Sozialleistungen kann dieser entfallen. Wichtig: Der Antrag muss spätestens am 31. Oktober beim Landratsamt Lichtenfels eingegangen sein.