Im Fall Peggy will das Oberlandesgericht Bamberg morgen (14. August) über die Schmerzensgeldklage der Mutter entscheiden. Das wurde im ersten Verhandlungstag des Berufungsverfahren im Juli deutlich. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Hof die Klage bereits abgewiesen. Die Tendenz gehe auch diesmal dahin, so Gerichtssprecher Lars Müller-Mück. Peggys Mutter kann in diesem Fall aber noch Revision einlegen. Wie berichtet hatte sie gegen den zeitweise Tatverdächtigen Manuel S. geklagt. Dieser hatte zunächst gestanden, Peggys Leiche weggebracht zu haben – das aber später widerrufen. 15 Jahre lang wusste die Mutter nicht, dass ihre Tochter tot ist. Deshalb fordert sie nun Schmerzensgeld.