Im Lärm-Streit um den Coburger Feierraum hat das Verwaltungsgericht Bayreuth im Eilverfahren entschieden: Der Feierraum darf vorerst weiter öffnen. Allerdings muss die Stadt Coburg bis spätestens 2. Januar 2026 Maßnahmen vorlegen, die sicherstellen, dass beim betroffenen Anwohner die Grenze von 25 Dezibel eingehalten wird. Eine Messung in dessen Wohnung war zuletzt nicht möglich, weshalb die Stadt an anderen Orten gemessen hat – Ergebnisse werden in etwa zwei Wochen erwartet. Wie die Stadt weiter vorgehen will und ob sie Einspruch prüft, soll zu Beginn der kommenden Woche beraten werden.