Cold Case vor dem Abschluss?

Wer tötete Sabine? Mann erneut wegen Mordes verurteilt

26. Oktober 2026 , 11:44 Uhr

Zwei Tage liegt Sabines Leiche in einer Güllegrube, bevor sie entdeckt wird. Am Tatort finden sich Spuren des Angeklagten – doch die Verteidiger überzeugt das nicht. Nun gibt es ein Urteil.

Das Landgericht Würzburg hat mehr als 32 Jahre nach der gewaltsamen Tötung einer 13-Jährigen in Unterfranken ihren mutmaßlichen Mörder erneut zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Schülerin Sabine tötete – zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs. «Einen möglichen zweiten Täter hat die Kammer ausgeschlossen», sagte die stellvertretende Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte.

Der heute 49 Jahre alte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Mordes, berichtete Pfister-Luz aus dem nicht öffentlichen Prozess. Der Mann hatte sich in dem Verfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision zum Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. «Ich bin davon überzeugt, dass diese Tat nur von mehreren Personen gemeinschaftlich begangen worden sein kann, und deswegen kann ich diese Einschätzung der Kammer und diese Überzeugung in keinster Weise nachvollziehen», sagte Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer.

Der angeklagte Deutsche bleibt voraussichtlich wie nach einem ersten Schuldspruch in der Sache vor zwei Jahren bis zu einem rechtskräftigen Urteil auf freiem Fuß. Weder Gericht noch Staatsanwaltschaft sehen laut der Sprecherin Gründe für einen Haftbefehl wegen möglicher Flucht- oder Verdunklungsgefahr.

Erstes Urteil 2024

Der Angeklagte war bereits 2024 von einer anderen Kammer des Gerichts zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, hatte aber erfolgreich Revision eingelegt. Daher musste der Fall erneut aufgerollt werden – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil der Mordverdächtige zur Tatzeit im Dezember 1993 erst 17 Jahre alt war. Verfahren gegen Jugendliche finden in Deutschland in der Regel hinter verschlossenen Türen statt.

Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Beteiligung ihres Mandanten an der Gewalttat nicht bewiesen werden konnte. Für Staatsanwaltschaft und Nebenklage war es Mord – begangen durch den 49-Jährigen. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für den Verdächtigen gefordert. Alle Taten außer Mord sind verjährt.

Leiche versteckt in einer Güllegrube

Das Opfer, die 13-jährige Sabine, wurde nach Darstellung der Anklage auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gelockt. Die Schülerin starb am 15. Dezember 1993, nachdem sie minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht worden war. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube zwei Tage nach der Tat gefunden.

Nach Angaben des Anklägers in einem ersten, lediglich für Journalisten öffentlichen Prozess zu dem Fall fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens – unter anderem Sperma.

War es jemand ganz anderes?

Nach der Tat hatten die Ermittler zunächst einen anderen Jugendlichen verdächtigt und später auch vor Gericht gestellt. Der Prozess endete mit einem Freispruch. Seither gab es immer wieder Spekulationen über mögliche Täter, etwa über den damaligen Hofbesitzer. So ist unter anderem die Verteidigung von dem damaligen Hofbesitzer als Täter überzeugt. Der Mann lebt allerdings nicht mehr und konnte demzufolge auch nicht als Zeuge in dem sogenannten Cold Case vernommen werden.

Quelle: dpa

 

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