Haftstrafe für Kinderpornografie

25. Februar 2026 , 07:41 Uhr

Am Landgericht Coburg ist ein 59-Jähriger zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, wie die Neue Presse meldet. Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 2022 und 2023 in einem Schwimmbad heimlich nackte Mädchen in Umkleidekabinen gefilmt zu haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden Ermittler weiteres kinderpornografisches Material. Ein Gutachter bestätigte eine pädophile Störung. Das Gericht wertete unter anderem auch einen Vorfall in einem Thüringer Erlebnisbad als sexuellen Missbrauch. Dort hatte sich der Angeklagte mit einer Zwölfjährigen in einer Sauna aufgehalten. Eine frühere Arbeitskollegin belastete den Mann zusätzlich. Sie hatte bereits vor Jahren kinderpornografische Bilder auf seinem Dienstcomputer entdeckt und die Polizei informiert.

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