Am Landgericht Coburg ist ein 41-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das berichtet die Neue Presse. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres in seiner Wohnung auf einen Arbeitskollegen eingestochen und ihn am Unterschenkel schwer verletzt. Zuvor hatte er bereits Pfefferspray eingesetzt und dem Opfer eine Flasche auf den Kopf geworfen. Anschließend leistete der Angeklagte jedoch selbst Erste Hilfe, band die Wunde ab und rief den Notruf. Das Gericht wertete diese Hilfeleistung als Rücktritt von einem möglichen Tötungsdelikt. Deshalb wurde der Mann nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.