An Halloween ist vieles erlaubt – aber längst nicht alles. Darauf weist auch die Polizei hin. Bei Streichen darf niemand gefährdet und nichts beschädigt werden. Eltern sollten Kinder beim Sammeln von Süßigkeiten möglichst begleiten und vorher klare Regeln besprechen. Auch beim Kostüm gilt: Masken dürfen beim Autofahren die Sicht nicht einschränken, Spielzeugwaffen sollten nicht täuschend echt aussehen. Und Haustiere sollten dem Halloween-Trubel möglichst wenig ausgesetzt werden. In Bayern kommt außerdem hinzu: Wegen Allerheiligen als stillem Feiertag müssen öffentliche Tanzveranstaltungen spätestens um zwei Uhr nachts enden.