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Hohe Nachfrage nach Fördergeldern für mehr Tierwohl

21. April 2026 , 15:48 Uhr

Das Wohl von Nutztieren wird immer mehr zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor für Landwirte. Der Freistaat unterstützt seine Landwirte mit Fördergeldern. Das Interesse ist hoch.

Die hohe Nachfrage nach Fördergeldern für den Umbau der Tierhaltung in Bayern hält an. Von den 75 Millionen Euro, die dafür in diesem Jahr zur Verfügung stehen, sind nach Angaben der Staatskanzlei bereits 65 Millionen Euro vergeben. Insgesamt seien 290 Vorhaben beantragt worden, im vergangenen Jahr sei die Antragsrunde mit 382 Anträgen sogar überzeichnet gewesen. «In den letzten fünf Jahren wurde rechnerisch täglich ein neuer Tierwohlstall in Bayern errichtet. Das heißt, es geht da enorm vorwärts», betonte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Förderungen sollen Nutztierhalter in Bayern schützen

Das Förderprogramm richtet sich an Landwirte, die in artgerechtere Schwein- und Rinderhaltung investieren wollen. Laut Herrmann würden jeweils 25 Prozent pro Vorhaben für Stallbauten zur Verfügung gestellt. Es sei zudem geplant, die Förderung auch auf andere Tierarten auszuweiten. 

Die Zahl der gehaltenen Nutztiere in Bayern geht seit Jahren zurück. Mit der Förderung versucht die Staatsregierung, die Arbeitsbedingungen der bayerischen Landwirte zu verbessern und den fortschreitenden Strukturwandel abzubremsen.

Ergänzend zum Tierwohl-Programm erhalten tierhaltende Betriebe auch für den laufenden Betrieb Prämien. Allein 2025 wurden den Angaben zufolge für rund 200.000 Tiere Prämien in Höhe von 15,6 Millionen Euro beantragt. 

Forderungen an Bundespolitik

Für den weiteren Umbau der Tierhaltung seien jedoch verlässliche bundespolitische Rahmenbedingungen entscheidend, hieß es. Bayern setze sich deshalb für eine ausreichende Finanzierung der Fördermaßnahmen, den Abbau von Genehmigungshürden sowie langfristige Planungssicherheit für Investitionen ein. Gleichzeitig fordere der Freistaat eine praxistaugliche Ausgestaltung oder grundlegende Überarbeitung bestehender Regelungen wie des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

Quelle: dpa

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