IHK Südthüringen Abschaffung des Lieferkettengesetz -Die Kammer sieht in der Einigung zur Entschärfung des EU-Lieferkettengesetzes nur einen halben Schritt. Zwar seien höhere Schwellenwerte und der Wegfall der EU-weiten Haftung sinnvoll, insgesamt belaste das Regelwerk aber weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Kammer warnt, überzogene Vorgaben bänden Ressourcen und schwächten Europas Position im internationalen Wettbewerb. Aus ihrer Sicht sollten sowohl das deutsche als auch das europäische Lieferkettengesetz komplett fallen.