Bafög-Empfänger sollen vom 1. April kommenden Jahres an mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der höhere Fördersätze und weitere Verbesserungen vorsieht. Bundestag und Bundesrat sollen das Paket im Herbst beraten und verabschieden.
So soll zuerst die Wohnkostenpauschale im Bafög für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, zum Sommersemester 2027 von jetzt 380 auf dann 440 Euro im Monat steigen. Das war eigentlich schon für das bevorstehende Wintersemester geplant. Die Koalition konnte sich aber lange nicht auf die Finanzierung der Reform verständigen, was zu Verzögerungen führte.
Der Bafög-Grundbedarf für Studierende, der aktuell bei 475 Euro liegt, soll anschließend in zwei Schritten auf 563 Euro – das aktuelle Niveau der Grundsicherung – angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 schließlich auf 563 Euro. Ab 2030 soll die Bafög-Höhe alle zwei Jahre überprüft und gesetzlich neu festgesetzt werden. Das soll mehr Stetigkeit ins System bringen.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte: «Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.» Das Bafög sei und bleibe die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen. Es werde künftig digitaler, die Verwaltung werde vereinfacht.
Aktuell kommen Bafög-Empfänger mit Grundbedarf und Wohnkostenpauschale auf bis zu 855 Euro, nach dem letzten Reformschritt 2029 wären es bis zu 1.003 Euro. Wer seine Krankenversicherung selbst zahlt, bekommt dafür Zuschläge, auch diese sollen steigen.
Das Schüler-Bafög steigt ebenfalls. Wer etwa eine Berufsfachschule besucht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann ab nächstem Frühjahr 713 statt bisher 666 Euro bekommen.
Bafög wird immer individuell berechnet. Maßgeblich sind unter anderem Einkommen von Eltern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie eigenes Einkommen und Vermögen.
Hier setzt die Reform ebenfalls an: Die bei der Bafög-Berechnung geltenden Freibeträge etwa für Eltern oder Ehepartner werden vom 1. August 2028 an jährlich um 1,5 Prozent erhöht. Das soll verhindern, dass der Kreis der Förderberechtigten durch Inflation und Lohnsteigerungen schleichend kleiner wird.
Anträge können künftig nach dem Willen der Bundesregierung bis auf Ausnahmen nur noch über das Portal «Bafög digital» gestellt werden. Bürokratie fällt zudem durch das Streichen des sogenannten Leistungsnachweises weg. Bisher mussten Bafög-Empfänger im fünften Semester nachweisen, dass sie beim Studium im Zeitplan liegen.
Die Mehrausgaben für Bund, Länder und Gemeinden durch die Reform werden in den kommenden vier Jahren mit insgesamt gut einer Milliarde Euro veranschlagt.
Das Deutsche Studierendenwerk sprach von einem «wichtigen Signal». Sein Vorsitzender Matthias Anbuhl erklärte: «Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss endet eine viel zu lange Phase der politischen Ungewissheit.» Es gebe aber Korrekturbedarf. So werde auch die erhöhte Wohnkostenpauschale weit unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt liegen. Und die vollständige Angleichung des Bafög-Grundbedarfs an das Existenzminimum bis 2029 dauere zu lange.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nannte die Reform «ein verspätetes Reförmchen mit eingebautem Sozialabbau» und forderte: «Das darf der Bundestag nicht durchwinken.» Die Grünen-Forschungspolitikerin Ayse Asar warf Union und SPD vor, die Studentinnen und Studenten im Stich zu lassen. Die Reform «kommt zu spät und greift zu kurz».
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht bei den Erhöhungen und künftigen Anpassungen weiteren «Handlungsbedarf». Seine Vize-Vorsitzende Elke Hannack erklärte: «Die Ausbildung der nächsten Generation muss dieser Gesellschaft mehr wert sein.»
2024 zählte das Statistische Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 71 Prozent davon wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Empfängern waren 483.800 Studentinnen und Studenten und 129.000 Schülerinnen und Schüler. In Deutschland sind rund 2,9 Millionen Menschen zum Studium eingeschrieben, es gibt etwa 11,5 Millionen Schüler.
Die hohen Wohnkosten sind für Studierende besonders belastend. Im Schnitt kostete ein WG-Zimmer nach einer Erhebung des Moses-Mendelssohn-Instituts zuletzt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Studentinnen und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, geben laut Statistischem Bundesamt im Schnitt mehr als die Hälfte ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus.
Das «Bundesausbildungsförderungsgesetz» (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsschranken abzubauen, wie die damals zuständige Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD) sagte. Erst war es ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung, später wurde daraus ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt grundsätzlich: Eine Hälfte ist geschenkt, die andere ist zurückzuzahlen. Millionen junger Leute haben sich mit Hilfe von Bafög bisher Studium und Schulausbildung finanziert.
Quelle: dpa