Kein versuchter Totschlag, sondern vorsätzliche Körperverletzung

07. August 2024 , 07:22 Uhr

Mit einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist ein Prozess gegen einen 56-Jährigen zu Ende gegangen. Ursprünglich lautete die Anklage „Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“. Wie die Neue Presse meldet, konnte dem Angeklagten aus der Türkei aber keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden, und auch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, etwa mit einem Werkzeug oder durch Tritte gegen den Kopf, blieb nichts übrig. Wie berichtet hatte der Angeklagte einen Landsmann auf dem Neustadter Marktplatz angegriffen.

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