Künstliche Intelligenz

KI-Songs Originalen zu ähnlich? Gericht entscheidet

31. Juli 2026 , 03:30 Uhr

Die Musikrechteverwerter der Gema haben gegen Suno geklagt, ein US-Unternehmen, mit dessen KI-Werkzeugen man Musik generieren kann. Jetzt steht die Entscheidung in erster Instanz an.

Verletzen mit KI-Werkzeugen des US-Unternehmens Suno generierte Songs die Urheberrechte deutscher Künstler? Das muss das Landgericht München I entscheiden, das dazu am Freitag (9.00 Uhr) voraussichtlich ein Urteil verkünden wird. Geklagt hat die Musikverwertungsgesellschaft Gema. 

Im konkreten Fall geht es laut Gericht um sechs bekannte Musikstücke: «Atemlos», «Daddy Cool», «Mambo No. 5», «Big in Japan», «Forever Young» und «Rasputin». Der Fall dürfte aber weit über die konkreten Lieder hinausweisen. 

Werden die Daten abgespeichert?

Suno bietet Nutzern die Möglichkeit, Lieder von KI erstellen zu lassen. Das tat auch die Gema und brachte die KI dabei dazu, Lieder zu erstellen, die sich – so finden zumindest die Vertreter des Musikrechteverwerters – kaum von den Originalen unterscheiden, mit denen die KI trainiert worden ist. Die Gema sieht dies als Beleg, dass die Trainingsdaten memorisiert – also letztlich abgespeichert wurden. Suno hat in der mündlichen Verhandlung im Frühjahr sowohl die Wiedererkennbarkeit bestritten als auch betont, dass die Lieder, mit denen die KI trainiert wurde, nicht im Modell abgespeichert sind.

Ein weiterer zentraler Punkt des Rechtsstreits ist, ob eine Urheberrechtsverletzung – so das Gericht denn eine sieht – überhaupt Suno oder nicht den Nutzern der Werkzeuge zuzurechnen ist. Die Gema sagt ja, Suno nein.

Ähnlichkeiten mit einem Verfahren aus dem vergangenen Jahr

Der Fall erinnert an eine andere Klage der Gema vor der gleichen Kammer des Landgerichts. Damals hatte sie die Chat-GPT-Mutter OpenAI verklagt, weil deren KI geschützte Liedtexte fast identisch wiedergab. Auch damals war die Frage, ob die Daten gespeichert werden oder das System nur aus ihnen lerne, ohne sie abzuspeichern. Damals entschied das Landgericht zugunsten der Gema. OpenAI ging allerdings in Berufung, eine letztinstanzliche Entscheidung gibt es noch nicht.

Ob das wieder der Fall sein wird, ist offen. Diesmal geht es auch nicht um die Liedtexte, sondern die Melodien. Zumindest bei der Gema ist man aber zuversichtlich, zu gewinnen. Er schätze die Chancen dafür als gut ein, sagt der Chefjustiziar der Gema, Kai Welp. Aus der Rechtsabteilung von Suno ist dagegen zu hören, dass selbst eine Entscheidung zugunsten der Gema wohl eher wenig direkte Auswirkungen hätte.

Quelle: dpa

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