In einer Predigt hat sich Gössl zur gescheiterten Wahl von drei neuen Richtern für das Bundesverfassungsgericht geäußert. Sollte die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf gewählt werden, wäre das laut dem Erzbischof „ein innenpolitischer Skandal“. Daraufhin äußerte sich SPD-Fraktionschef Miersch, dass es unchristlich sei, sich an „dieser Hetze“ zu beteiligen. Das Erzbistum meldete sich gestern in einem Statement erneut zu Wort und erklärte, dass der Schutz des ungeborenen Lebens für den Erzbischof ein zentrales Thema sei. Dennoch rufe er zum Dialog und zur inhaltlichen Auseinandersetzung auf. Er bedauere, wenn seine Aussagen verkürzt wiedergegeben und missverstanden und damit Personen oder das Ansehen des Verfassungsgerichts beschädigt werden. Wie berichtet hatte die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Brosius-Gersdorf für Uneinigkeit in der Koalition gesorgt – u.a. wegen ihrer Position zum Thema Schwangerschaftsabbruch.
Hier das Statement des Erzbistums:
Der Erzbischof sieht es als seine Aufgabe und als Aufgabe der Kirche an, in gesellschaftlichen und politischen Themen aus christlicher Sicht Stellung zu beziehen. Dies gilt insbesondere, wenn ethische und moralische Fragen berührt sind. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist für den Erzbischof ein zentrales Thema. Dabei geht es dem Erzbischof nicht um Personen, sondern um Sachfragen.
Dazu stellt Erzbischof Gössl fest:
Wenn ein nach Entwicklungsstufe und Lebensfähigkeit des Menschen abgestuftes Lebensschutzkonzept vertreten und damit das Lebensrecht ungeborener Kinder infrage gestellt wird, bedeutet dies einen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel.
Gössl wies in seiner Predigt darauf hin, dass ein solcher Paradigmenwechsel auch Auswirkungen auf die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in anderen Lebenssituationen hätte.
Das Lebensrecht und die Menschenwürde zu schützen, sieht Gössl als wichtige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Der von Erzbischof Gössl genannte „innenpolitische Skandal“ ist bereits durch die kontroverse öffentliche Debatte und die Ereignisse im Bundestag entstanden.
Dazu hat Gössl aus kirchlicher Sicht Stellung bezogen. Er ruft zum Dialog und zur inhaltlichen Auseinandersetzung auf.
Er bedauert, wenn seine Aussagen verkürzt wiedergegeben und missverstanden und damit Personen oder das Ansehen des Verfassungsgerichts beschädigt werden.