Lieferkettengesetz: IHK sieht abgeschwächte Version positiv

10. Dezember 2025 , 17:10 Uhr

 

Die EU hat sich auf ein abgeschwächtes Lieferkettengesetz geeinigt. Das bedeutet, dass die neuen Regeln nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mindestens 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Außerdem müssen Unternehmen bei Verstößen nicht mehr zivilrechtlich haften und keine Klimapläne mehr vorlegen. Andreas Wander von der IHK für Oberfranken Bayreuth dazu, was die Einigung jetzt für die Oberfränkische Wirtschaft bedeutet:

Vor dem Hintergrund des von uns geforderten Bürokratieabbaus sind die vorgeschlagenen Änderungen aus Sicht der Wirtschaft auf jeden Fall als positiv zu bewerten. Aber Vorsicht, die vorgeschlagenen Änderungen müssen in Brüssel noch von Rat und Parlament angenommen werden.

Die Forderungen der IHK jetzt: Die neuen Lieferketten-Vorschriften möglichst unbürokratisch umsetzen, praxistaugliche Hilfestellungen bieten und sicherstellen, dass kleinere Betriebe wirklich nicht betroffen sind.

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