Justiz

Martin Sellner klagt erfolgreich gegen Aufenthaltsverbot

10. März 2026 , 15:25 Uhr

Wegen des «Remigrationskonzepts» hielt eine Gemeinde verfassungswidrige Äußerungen für wahrscheinlich. Das kann das Karlsruher Verwaltungsgericht nachvollziehen. Warum es Sellner trotzdem recht gab.

Martin Sellner, Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung, hat sich erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot gewehrt. Damit hatte die Gemeinde Neulingen (Enzkreis) im August 2024 eine Lesung des Österreichers verhindert, der unter anderem für ein sogenanntes Remigrationskonzept bekannt ist.

Die Gemeinde hatte laut dem Gericht etwa argumentiert, dass Sellner wegen seiner verfassungswidrigen Positionen in Verbindung mit seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei damit zu rechnen, dass er bei der Lesung Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe. Dagegen klagte Sellner.

Meinungsfreiheit sticht Polizeigesetz 

Das Gericht gab der Klage statt. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig gewesen. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte genannt, dass eine strafrechtlich relevante Äußerung zu befürchten gewesen sei. 

Zwar legte sie den Angaben nach unter Verweis auf das «Remigrationskonzept» nachvollziehbar dar, dass es wahrscheinlich sei, dass Sellner verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde. Konkrete Tatsachen, dass er bei der geplanten Veranstaltung jedoch Straftaten begehen oder hierzu beitragen werde, habe sie indes nicht hinreichend benannt. 

Wegen der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit sei es daher nicht möglich gewesen, ein Aufenthaltsverbot nach dem Polizeigesetz zu verhängen, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gemeinde will laut Bürgermeister Michael Schmidt prüfen, ob sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellt. Das Urteil nehme sie mit Bedauern zur Kenntnis, teilte Schmidt mit. «Ich bin weiterhin der Auffassung, dass es richtig war, Herrn Sellner in Neulingen keine Bühne für seine menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Ansichten zu bieten.» Die Entscheidung über das Aufenthaltsverbot habe unter hohem Zeitdruck getroffen werden müssen, da sein Auftritt erst wenige Stunden vor der Veranstaltung bekanntgeworden sei. 

Auf seinem Telegram-Kanal hatte Sellner damals geschrieben, die Polizei habe seine Lesung «gesprengt» und ihm einen Platzverweis für den gesamten Ort erteilt. Die Polizei teilte mit, das Verbot sei unmittelbar nach Beginn des nichtöffentlichen Treffens ausgehändigt worden. Sellner habe im Anschluss den Veranstaltungsraum verlassen und sei der Verfügung nachgekommen. 

Gericht: Sellner-Konzept verstößt gegen Grundgesetz

Die Rechercheplattform «Correctiv» hatte 2024 über ein Treffen rechter Kreise in Potsdam berichtet. In die Schlagzeilen geriet es unter anderem wegen des Begriffs «Remigration», den Sellner nach eigenen Angaben dort verwendet hatte. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt sein Konzept gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde. Es erkenne nicht jeden Staatsbürger als gleichberechtigt an.

Sellner bezieht auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund in sein Konzept ein, wenn diese sich nicht assimiliert (angeglichen oder angepasst) hätten. Er will sie nach eigenen Angaben zwar nicht abschieben lassen, aber mit Druck dazu bewegen, zu gehen.

Quelle: dpa

Das könnte Dich auch interessieren

08.03.2026 Nach Urteil: Bürgermeisterin verliert Wahl in Niederstetten Nach einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung verliert Heike Naber das Bürgermeisteramt in Niederstetten. Ihr Nachfolger setzte sich dem vorläufigen Ergebnis nach klar durch. 27.02.2026 Prozess in Norwegen: Marius Borg Høiby bleibt in U-Haft Es geht um den Vorwurf der Misshandlung, Drogenprobleme und ein verlängertes Kontaktverbot. Im Prozess gegen Høiby kommen außerdem weitere Details zu seiner Beziehung mit einer Influencerin ans Licht. 11.02.2026 Als Double zur Fahrprüfung? Verfahren wegen Fälschung In Heilbronn steht ein Mann vor Gericht, der für andere Prüfungen abgelegt haben soll - vor allem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Doch der Mann ist wohl Teil eines größeren Netzwerks. 11.03.2026 Prozess um Parteispenden gegen Ex-OB Wolbergs Einmal mehr steht der frühere Regensburger Rathaus-Chef Wolbergs vor Gericht. Es geht um Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. Zu den Vorwürfen hat er sich ausführlich geäußert.