Nächste Frist für Führerschein-Umtausch läuft ab

18. Januar 2025 , 09:55 Uhr

Die Tage der grauen oder rosa Pappe sind gezählt – Wer noch einen alten Papierführerschein hat und im Jahr 1971 oder später geboren ist, muss diesen bis morgen (19.1.) in einen Kartenführerschein umtauschen. Wer den Termin verpasst hat, muss aber keine Panik bekommen, so Alexander Schnaars vom ADAC:

„Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Das ist allerdings noch keine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Vor allem kann man Probleme haben, wenn sich einen Mietwagen mieten will. Das kann einem dann verweigert werden, wenn der Führerschein abgelaufen ist. Auch im Ausland kann es zu Problemen kommen.“

Deshalb sollte man sich auch nach der Frist morgen (19.1.) schnellstmöglich um den Führerscheinumtausch kümmern, rät Schnaars.

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