Kriminalität

Neue Briefe verzögern Hammermord-Prozess weiter

23. April 2026 , 17:24 Uhr

Plötzlich tauchen neue Briefe auf: Warum der Memminger Hammermord-Prozess kurz vor Schluss ins Stocken gerät und was der Streit um die Psyche des Angeklagten jetzt für das Urteil bedeutet.

Im Prozess um einen Hammermord an zwei Senioren in Günzburg wird weiter über die Schuldfähigkeit des angeklagten 31-Jährigen gerungen. Kurz vor den Plädoyers legte die Verteidigung des Mannes zwei Schreiben vor, mit denen belegt werden soll, dass der Angeklagte bei der Tat psychisch krank gewesen sei.

Die Diskussion darüber verzögerte den Prozess, bei dem am Donnerstag bereits das Urteil verkündet werden sollte, erheblich. In den kommenden Wochen sind nun mehrere weitere Verhandlungstage geplant.

Das Landgericht Memmingen bestellte am Donnerstag zunächst nochmals den Gerichtspsychiater ein, die Verteidigung den von ihr beauftragten zusätzlichen Gutachter. Beide hatten bereits am Vortag kontrovers darüber diskutiert, ob bei dem 31 Jahre alten Deutschen eine Wahnvorstellung vorliegt und er deswegen nur eingeschränkt schuldfähig oder sogar schuldunfähig sein könnte.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und deren Mann mit einem Hammer erschlagen zu haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war er davon ausgegangen, dass der Partner der Großmutter die Mutter des Beschuldigten sexuell missbraucht und die Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe. Ob es diese Missbrauchstaten tatsächlich vor Jahrzehnten gegeben hat, ist unklar. Die Getöteten waren 74 und 78 Jahre alt.

Angeklagter schickte Briefe mit teils wirren Angaben an Anwalt

Die beiden Psychiater äußerten sich am Donnerstag zu zwei Schreiben, die der Angeklagte an seinen Verteidiger Felix Dimpfl geschickt hatte. Darin machte der 31-Jährige teils wirre Angaben. Beide Sachverständigen blieben weitgehend bei ihrer bisherigen, gegensätzlichen Einschätzung. Einer hält den Angeklagten für psychisch krank, der andere sieht dafür keine Hinweise.

Die Verteidigung hatte dann wegen der uneinheitlichen Bewertung der zwei bislang eingebundenen Psychiater ein drittes Gutachten verlangt, als Obergutachten. Die Anwälte halten ihren Mandanten für schuldunfähig und haben bereits angedeutet, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen, falls es zu einer Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe kommt. Die Strafkammer lehnte schließlich diesen Antrag auf ein weiteres Gutachten ab. Frühestens im Mai wird es nun ein Urteil geben.

Quelle: dpa

 

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