Ein Teil des Fichtelgebirges ist jetzt offiziell Wolfsgebiet. Das Umweltministerium hat die neuen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs bekanntgegeben. Damit gilt ab 1. September eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der Tierhalter Zeit haben, einen Herdenschutz einzurichten. Nur wer diesen Schutz nachweist – zum Beispiel durch wolfsabweisende Zäune – bekommt im Schadensfall Ausgleichszahlungen. Ein Wolf gilt dann als standorttreu, wenn er oder ein Rudel länger als ein halbes Jahr nachgewiesen wird. In diesem Fall legt das Landesamt ein Wolfsgebiet mit einem Radius von 15 Kilometern fest. Seit zwei Jahren ist auch Neuhaus am Rennweg im Landkreis Sonneberg offiziell Wolfsterritorium. Abgesehen davon werden immer wieder einzelne Wölfe in der Region gesichtet und nachgewiesen. Sie sind aber oft nur „auf der Durchreise“.
Allgemeine Infos zu Wolf, Bär und Luchs:
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/index.htm
Rechtliches zum Schadensausgleich:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_4_U_11677/true