Im Fall der vor 24 Jahren verschwundenen Peggy Knobloch hat das Oberlandesgericht Bamberg heute die Berufung der Mutter zurückgewiesen. Sie hatte 75.000 Euro Schmerzensgeld für das jahrelange psychische Leid gefordert – von einem Mann, der angeblich wusste, dass Peggy tot ist. Er hatte 2018 zunächst zugegeben, Peggys Leiche weggebracht zu haben, diese Aussage aber später widerrufen. Bereits das Landgericht Hof hatte die Klage im vergangenen Jahr abgelehnt – das OLG bestätigte dieses Urteil nun. Für die Richter reicht das widerrufene Geständnis nicht als Beweis. Peggys sterbliche Überreste wurden 2016 gefunden, ein Täter ist bis heute nicht ermittelt.