Plagiatsintrige

«Perfides Spiel» - Urteil zu gefälschtem Plagiatsvorwurf

28. Juli 2026 , 14:32 Uhr

Wie ein raffinierter Racheplan die Karriere eines renommierten Rechtsmediziners fast zerstörte – und wie ein Berufungsgericht nun ein deutliches Zeichen setzte. Ein Wissenschaftskrimi, der teuer wird.

Was für ein Skandal. Ein renommierter Rechtsmediziner soll in seiner Doktorarbeit ganze Passagen abgeschrieben haben. Ein Vorwurf, der vor einigen Jahren die Münchner Rechtsmedizin erschütterte, betraf sie doch deren Leiter Matthias Graw. Doch nun ist klar: Dahinter steckte ein perfider Racheplan. Denn das wissenschaftliche Werk, aus dem die Plagiate stammen sollten, war gefälscht. Der Urheber dieser Fälschung, ein 72 Jahre alter Arzt, wurde nun vom Landgericht München I in zweiter Instanz verurteilt. Er muss sehr viel Geld zahlen. 

«Wissenschaftskrimi par excellence»

Die Strafkammer verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, unter anderem wegen Verleumdung, Urkundenfälschung und Betrugs. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwältin. Diese hatte zuvor in ihrem Plädoyer von einem «Wissenschaftskrimi par exellence» gesprochen. Ohne Anlass habe der Angeklagte sein Opfer «zum Erzfeind» auserkoren, um ihm extremen Ärger zu bereiten. Aber sein «perfides Spiel» sei jetzt endgültig aus.

Berufliche Existenz «vor dem Aus» 

Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, der 72-Jährige habe die Plagiatsfälschung mit sehr hoher krimineller Energie begangen. Und er verwies auf die drastischen Folgen für das Opfer. So sei das Ansehen des renommierten Leiters der Rechtsmedizin stark beschädigt worden. Auch seine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin habe er ruhen lassen müssen. 

Wenn seine Dissertation tatsächlich ein Plagiat gewesen wäre, wäre die Habilitation hinfällig gewesen, seine Professur, alle Qualifikationen und Stellen. Erhaltene Gelder hätte er zurückzahlen müssen. Doch nicht nur finanzielle Auswirkungen wären denkbar gewesen. Aufgrund der Vorwürfe habe die «ganze berufliche Existenz» des renommierten Rechtsmediziners «beinahe vor dem Aus» gestanden. 

«Schädel spalten» für die Forschung

Los ging es 2020, als die Mutter des Angeklagten starb. Er habe damals Graw eine E-Mail geschrieben und habe angeboten, bei der Aufklärung ihres Todes zu helfen, sagte der 72-Jährige in seinem letzten Wort. Er habe vorgeschlagen, bei der Obduktion ihren «Schädel zu spalten» und im Gehirn nachzuschauen, ob Coronaviren für ihren Tod gesorgt hätten. Graw habe darauf aber nicht reagiert. Stattdessen sei er in der Öffentlichkeit als Psychopath dargestellt worden. 

Es mag aus Sicht des Angeklagten verständlich sein, sich in so einem Fall zu ärgern oder enttäuscht zu sein, sagte der Vorsitzende Richter. Das rechtfertige aber natürlich keineswegs das spätere Verhalten. Graw sei zudem nicht an der Obduktion beteiligt gewesen. Er habe nur als Institutsleiter unterschrieben. 

Dass die Frau nach ihrem Tod überhaupt in der Rechtsmedizin landete, hat mit einem Ermittlungsverfahren zu tun. Die Obduktion habe aber keine Hinweise auf einen gewaltsamen Tod ergeben, das Verfahren sei deshalb eingestellt wurden, sagte die Staatsanwältin.

Verteidiger: Kein richtiger Abschied von Mutter

Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Zudem verwies der Anwalt darauf, dass es dem Angeklagten verwehrt gewesen sei, sich nach dem Tod seiner Mutter richtig von ihr zu verabschieden. 

Raffinierter Plan mit Ghostwritern

Das Erlebte ließ den Sohn offenbar nicht los. Für Tausende Euro beauftragte er Ghostwriter. Sie sollten einen wissenschaftlichen Beitrag in einem Band zu einem rumänischen Kongress schreiben. Dieser Text sollte so wirken, als wäre er 1982 erschienen – mit Passagen und Abbildungen aus der Doktorarbeit Graws, die dieser 1987 an der Universität Hamburg veröffentlicht hatte. Dadurch sollte der Eindruck entstehen, der Rechtsmediziner hätte damals aus diesem Tagungsband abgeschrieben. 

Hohe Geldzahlung an Opfer

Das Landgericht änderte mit seiner Entscheidung das Urteil des Amtsgerichts München, das den angeklagten Mediziner im März 2025 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte. Im Berufungsverfahren gab es nun eine Verständigung zwischen den Beteiligten. Danach akzeptierte der 72-Jährige den Schuldspruch des Amtsgerichts, was als Geständnis gewertet wurde, nicht jedoch das Strafmaß. Das Landgericht knüpfte seine Bewährungsstrafe zudem an die Auflage einer Zahlung von 210.000 Euro an Graw, wovon 100.000 Euro bereits geleistet wurden. 15.000 Euro muss der Verurteilte zudem an die Staatskasse bezahlen.

Von Zahngold und Unterkühlung 

Zudem verpflichtete das Gericht den 72-Jährigen dazu, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. So darf er etwa die Plagiatsvorwürfe gegen Graw nicht mehr erheben. Auch zum Umgang mit seiner Mutter in der Rechtsmedizin darf der Mann bestimmte Dinge nicht mehr verbreiten. So etwa, dass sie erst in der Rechtsmedizin an Unterkühlung starb, obwohl er selbst zuvor einen Totenschein ausgestellt hatte. Oder dass ihr am Institut ein Goldzahn herausgebrochen wurde, der dann verschwunden sein soll. Einiges davon findet sich auf einer Internetseite, die der 72-Jährige nun löschen muss. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Quelle: dpa

 

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