Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einen Einstweiligen Antrag der Initiatoren des Freibad-Bürgerbegehrens abgelehnt, wie die Stadt Coburg mitteilte. Wie berichtet hatte der Stadtrat das Bürgerbegehren als unzulässig erklärt, und dagegen hatten die Initiatoren geklagt. Hierzu, also zur Hauptsache, ist vor Gericht noch keine Entscheidung gefallen. Aber das Gericht hat den Einstweiligen Antrag der Initiatoren abgelehnt, in dem zusätzlich gefordert wird, dass die vorliegende Planung für das neue Schwimmbad vorerst nicht weiterverfolgt werden sollte.
Wie berichtet wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens erreichen, dass bei der Planung gleichzeitig auch das Freibad einbezogen wird. Geplant und beschlossen ist aber die Variante „Hallenbad mit Außenbereich“, die allein 60 Millionen Euro kosten soll. Für das Freibad sollen weitere Optionen noch ausgelotet werden.