Marktrodach – Am Samstag, gegen 15:30 Uhr, wurde ein 17-jähriger Kleinkraftradfahrer auf der B173 durch Beamte der Polizeiinspektion Kronach einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurden mehrere technische Veränderungen an der Simson festgestellt. Weiter erhärtete sich der Verdacht, dass die Fahrerlaubnis des 17-Jährigen für das umgebaute Kleinkraftrad nicht mehr ausreicht. Das Kleinkraftrad wurde sichergestellt und wird einem unabhängigen Gutachter vorgeführt. Je nach Ausgang des Gutachtens muss sich der Fahrer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und diversen Verkehrsordnungswidrigkeiten rechtlich verantwortet.
Gundelsdorf – Am Samstag, gegen 15:00 Uhr, bog eine 85-jähriger Autofahrer auf die Bundesstraße B85 in Richtung Norden ein. Hierbei übersah dieser einen vorfahrtsberechtigten 32-jährigen Mann, welcher mit seinem Pkw in Fahrtrichtung Kronach unterwegs war. Im Einmündungsbereich kam es dann zum Zusammenstoß. Bei dem Verkehrsunfall wurden drei Personen leicht verletzt und es entstand ein Sachschaden in Höhe von 30.000€.
Am Samstagmittag ereignete sich in Lichtenfels im Bereich der Grünewaldstraße ein schadensträchtiger Verkehrsunfall. Ein Verkehrsteilnehmer übersah beim Abbiegen einen entgegenkommenden Pkw und es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug des Unfallverursachers entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3000 Euro. Das Fahrzeug des anderen Unfallbeteiligten war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird bei diesem Fahrzeug auf ca. 7000 Euro geschätzt. Verletzt wurde bei dem Verkehrsunfall zum Glück niemand.
Lichtenfels – Nach einer Geburtstagsfeier bei seinem Bekannten fuhr ein Verkehrsteilnehmer auf dem Heimweg durch den „Banzer Wald“. Aus zunächst unbekannter Ursache verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und landete in einem neben der Fahrbahn liegenden Feld. Das Fahrzeug des Verunfallten war nicht mehr fahrbereit, worauhiin er sich dazu entschied, nach Hause zu laufen ohne die Polizei über den Unfall in Kenntnis zu setzen. Im Laufe der Ermittlungen konnte der Fahrer an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Ein durchgeführter Alkoholtest verlief positiv und er musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen. Hier dürfte der Grund liegen, weshalb er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte. Auf den ca. 50 jährigen Unfallflüchtigen kommt nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol sowie wegen Unfallflucht zu.
An dem Feld entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden.
Hinweis: Die Informationen in der Rubrik „Polizeibericht“ stammen von den jeweiligen Polizeidienststellen und wurden redaktionell nicht bearbeitet.