Unglück am Berg

Prozess um Felssturz von Bondo mit deutschen Opfern

24. August 2026 , 17:01 Uhr

Im Prozess um den Felssturz von Bondo steht die Frage im Raum, ob Amtsträger Mitschuld am Tod von acht Wanderern tragen. Was die Tochter eines verunglückten Deutschen sagt.

Ein Schweizer Gericht klärt die Frage, ob Amtsträger Mitschuld am Tod von acht Wanderern haben, die 2017 in Graubünden von einer Gerölllawine in den Tod gerissen wurden. Unter den Opfern waren vier Deutsche. Zum Auftakt des Prozesses um den Bergsturz von Bondo forderte die Staatsanwaltschaft in Pontresina bedingte Geldstrafen für die fünf Angeklagten. Sie sind wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt.

«Natürlich wühlt der Prozess das jetzt alles wieder auf, aber wir sind froh, dass er stattfindet», sagt Dorothea Barth, die Tochter des dort verunglückten deutschen Alpinisten Helmut Karalus, der Deutschen Presse-Agentur. Ihre Mutter nimmt vor Ort an dem Prozess teil, sie selbst ist in der Nähe von Nürnberg in Elternzeit. 

«Uns ging es nie darum, dass jemand verurteilt wird», sagt Barth. «Aber das neue Gutachten war uns wichtig, das zu dem Schluss kam, dass die Wanderwege aufgrund der Gefahrenlage vor dem Unglück hätten gesperrt werden müssen.» Sie räumt ein, dass es in der Beurteilung der Gefahrenlage eine Grauzone gab. Sie könne deshalb auch mit einem Freispruch leben. «Wir sind froh, wenn es vorbei ist und wir dies ad acta legen können, sonst muss man sich ständig wieder in die Akten vertiefen.»

Erst Berufung der Angehörigen führt zum Prozess

Am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo bei Bondo gab es im Sommer 2017 mehrere Felsabbrüche. Am 23. August lösten sich dann rund drei Millionen Kubikmeter Gestein und donnerten ins Tal. Wanderwege wurden meterhoch verschüttet. Murgänge zerstörten Gebäude im rund vier Kilometer entfernten Ort Bondo.

Angeklagt sind neben der damaligen Gemeindepräsidentin Mitarbeiter des Kantons sowie ein externer Geologe. Nach ersten Ermittlungen hieß es zunächst, der verheerende Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Angehörigen der Opfer – darunter auch Schweizer und Österreicher – gingen aber in Berufung. Ein neuer Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre. 

«Eine vorsorgliche Sperrung hätte die Todesfälle wahrscheinlich verhindert», sagte der Staatsanwalt im Prozess. Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Das Urteil wird erst später erwartet.

Quelle: dpa

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