Revision gegen Urteil im Kinderheimprozess

28. März 2024 , 14:08 Uhr

Zwei Parteien haben gegen das Urteil im „Kinderheimprozess“ Revision eingelegt: die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage. Sie vertritt den Zwölfjährigen, der das Mädchen im Kinderheim Wunsiedel getötet haben soll. Wegen Vergewaltigung des Kindes wurde ein 26-Jähriger letzte Woche zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, mit dem Tod des Mädchens will er nichts zu tun gehabt haben. Der Zwölfjährige hatte den Mann schwer belastet. Nach einem Gutachten wurde die Aussage des Jungen aber nicht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nach dem Tod des Mädchens weiter gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Ein Abschluss der Ermittlungen wird bis Ende Juni erwartet.

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