Der Verteidiger von Alexander G. hat Revision gegen das Urteil des Coburger Landgerichts eingereicht. Der 38-Jährige war wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 40-Jährige Eva Maria H. mit einem Kabel erdrosselt und sich anschließend an ihr vergangen haben soll. Der Verteidiger hat mit der Revision zunächst eine Frist gewahrt. Begründet werden kann sie aber erst, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt – dafür gelten feste Fristen.