Im Verfahren gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten haben zwei Verteidiger des Angeklagten, die Generalsstaatsanwaltschaft Bamberg und ein Vertreter der Nebenklage Revision eingelegt. Das hat das Landgericht Hof auf Nachfrage bestätigt. Der Ex-Soldat war wegen Vergewaltigung mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Wie berichtet hatte die Generalstaatsanwaltschaft eine deutlich höhere Haftstrafe gefordert – und anschließend Sicherungsverwahrung. Das Gericht konnte dem Mann lediglich einen Fall von Vergewaltigung nachweisen und dass er entsprechende Videos im Internet verbreitet hat. Schuldig gesprochen wurde der frühere Soldat außerdem wegen des Besitzes von Kinderpornografie und unerlaubten Munitionsbesitzes.