Im Lärmstreit um den Coburger „Feierraum“ gibt es eine neue Entwicklung. Morgen (18.12.) setzt die Stadt Coburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth um und führt eine Schallmessung in und vor der Partylocation im Steinweg durch. Dabei wird die Musikanlage so eingependelt, dass die gesetzlichen Lärmgrenzen eingehalten werden. Wie berichtet, darf der Club vorerst weiter öffnen. Spätestens bis 2. Januar 2026 muss die Stadt Maßnahmen vorlegen, die sicherstellen, dass beim betroffenen Anwohner die Grenze von 25 Dezibel eingehalten wird.