Verkehr

Schwestern sterben bei Unfall – Gutachten zur Ursache ist da

18. Februar 2026 , 04:30 Uhr

Auf einer Straße in Unterfranken prallen zwei Autos frontal ineinander. Zwei Schwestern sterben. Ein Gutachten liefert erstmals Details – aber keine Antwort auf die Frage nach dem Warum.

Mehr als drei Monate nach einem tödlichen Verkehrsunfall von zwei Schwestern in Unterfranken schließt ein Unfallgutachter technisches Versagen als Ursache aus. Auch gebe es keine Hinweise auf gesundheitliche Probleme des Fahrers, mit dessen Auto die Geschwister am 9. November 2025 nahe Wildflecken (Landkreis Bad Kissingen) kollidiert waren. 

Keine Lenkbewegung in einer Kurve

Dem Gutachten zufolge fuhr der 50-Jährige mit seinem Wagen in einer Kurve geradeaus in eine Leitplanke – ohne erkennbare Lenk- und Bremsbewegung, wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt mitteilte. Danach habe der Mann sein Fahrzeug über die Gegenfahrbahn zurück auf seine Fahrbahn gesteuert und sei dabei mit dem entgegenkommenden Wagen der Schwestern kollidiert, die noch versucht hatten auszuweichen. Ob der mutmaßliche Unfallverursacher bei der Fahrt gegen 08.00 Uhr morgens abgelenkt oder kurzzeitig eingeschlafen war, ist unbekannt. 

Weder Alkohol noch Drogen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung. Der Mann habe sich bisher nicht zum Unfallhergang geäußert, teilte die Behörde mit. Durch Drogen oder Alkohol war der 50-Jährige einer Untersuchung zufolge nicht beeinflusst. Laut Gutachten fuhr der Mann bei dem Unfall mit etwa Tempo 114, erlaubt waren 100 Kilometer pro Stunde. Die leicht erhöhte Geschwindigkeit sei aber nicht unfallursächlich gewesen.

Opfer aus dem Landkreis Bad Kissingen

Bei dem Zusammenstoß der Wagen waren eine 16-Jährige und ihre 19 Jahre alte Schwester getötet worden. Die Opfer stammten aus dem Landkreis Bad Kissingen. Die Schwestern, die laut Gutachter nicht schneller als erlaubt unterwegs waren, starben noch an der Unfallstelle. Der Mann kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus.

Sollte der mutmaßliche Unfallverursacher zur Rechenschaft gezogen werden, könnte er laut Staatsanwaltschaft mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Freiheitsstrafe, womöglich auf Bewährung, belegt werden.

Quelle: dpa

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