Im November stehen in Bayern vier sogenannte „Stille Tage“ an: Allerheiligen am 1., der Volkstrauertag am 15., Buß- und Bettag am 18. und der Totensonntag am 22. November. An diesen Tagen sind öffentliche Tanzveranstaltungen ab 2 Uhr nachts verboten, Spielhallen müssen geschlossen bleiben. Am Buß- und Bettag sind zusätzlich auch Sport- und Turnwettkämpfe untersagt. Das Coburger Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass an Stillen Tagen zwischen 7 und 11 Uhr besondere Ruhevorschriften gelten, etwa rund um Kirchen. Auch Heiligabend zählt dazu – dann gelten die Einschränkungen von 14 bis 24 Uhr.