Für die Feiertage rund um Ostern gelten bestimmte Regeln. Der heutige Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind so genannte „Stille Tage“. An diesen sind Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der ernste Charakter der Stillen Tage gewahrt ist. Verboten sind damit nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen, wie z.B. Spielhallen. Sportveranstaltungen sind erlaubt – außer am Karfreitag.
In Thüringen gibt es weniger Stille Tage als in Bayern. Der Karfreitag ist einer davon.