Nach dem tödlichen Unfall mit einer Joggerin in Coburg letztes Jahr sind die Ermittlungen abgeschlossen. Das hat die Staatsanwaltschaft auf RadioEINS-Nachfrage mitgeteilt. Demnach wurde gegen den Autofahrer ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erlassen und eine Geldstrafe verhängt. Nicht bekannt ist, ob der Mann Einspruch dagegen eingelegt hat. Wie berichtet war der Autofahrer in der Rosenauer Straße von der Fahrbahn abgekommen und hatte die Joggerin auf dem Gehweg erfasst. Die Frau starb wenig später im Krankenhaus. Warum der Wagen von der Straße abgekommen war, konnte ein Gutachten nicht abschließend klären. Alkohol, Drogen, Medikamente, Ablenkung durch Handy oder ein technischer Defekt am Auto wurden ausgeschlossen – im Strafbefehl wird von Unaufmerksamkeit als Ursache ausgegangen.