Im Fall der ermordeten Coburgerin Eva-Maria H. hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Coburg vom September rechtskräftig. Damals hatte das Landgericht den 37-Jährigen zu lebenslanger Haft u.a. wegen Mordes verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Mann kannte sein späteres Opfer von der gemeinsamen Arbeit beim THW. Im November 2024 lockte er sie in seine Wohnung, erwürgte sie und verging sich an der Leiche.