Mutmaßlich Nackte angegriffen

Urteil im Prozess gegen JVA-Mitarbeiter vertagt

17. März 2026 , 14:39 Uhr

Zwei Gefängnismitarbeiter stehen vor Gericht, weil sie eine verhaltensauffällige Gefangene misshandelt haben sollen. Doch das Urteil in dem Prozess verzögert sich.

Im Prozess gegen zwei Gefängnismitarbeiter wegen Misshandlung einer Gefangenen verzögert sich das Urteil. Das Amtsgericht München kündigte einen weiteren Verhandlungstermin an. Die Entscheidung könnte nun am Freitag kommender Woche fallen.

Die beiden Männer sind wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft befand sich die Frau, die sie attackiert haben sollen, unbekleidet in einem besonders gesicherten Haftraum, genannt bgh, der Frauenabteilung der JVA München-Stadelheim. 

Mitarbeiter sollen nackte Frau misshandelt haben

Die beiden Männer sollen auf sie losgegangen sein, obwohl sie «still, ruhig und unbekleidet im Schneidersitz in ihrer Zelle» gesessen hat, wie die Staatsanwältin in ihrer Anklage verlas. Einer der beiden soll ihr mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben. Außerdem soll ihr laut Ermittlern das Knie in die Rippen gerammt worden sein. 

Eine Mitarbeiterin der Sicherheitszentrale schilderte in der Verhandlung, wie sie den mutmaßlichen Übergriff auf Videobildern beobachtete. Getan habe sie dann aber nichts – obwohl das «natürlich» kein normales Verhalten ihrer Kollegen gewesen sei. «Ich wollte einfach nur allein eine rauchen gehen», sagte sie. «Ich wollte einfach nur heim.»

Mutmaßliches Opfer warf mit Fäkalien

Vor Gericht sagte außerdem eine Juristin aus der JVA aus, die schilderte, wie das mutmaßliche Opfer sich im Gefängnis verhalten hatte. Demnach sei die Frau massiv psychisch auffällig gewesen, habe eine «Gewaltproblematik» gehabt, Wände mit Fäkalien beschmiert und JVA-Mitarbeiter damit beworfen – so auch einen der beiden Angeklagten. 

Er war Teil einer Sondergruppe aus der Männerabteilung der JVA München-Stadelheim, die ins Frauengefängnis gerufen worden war, nachdem die Gefangene auch die Kameras in dem bgh derart mit Fäkalien beschmiert hatte, dass nichts mehr zu sehen war. Nach Angaben der Juristin aus der JVA sei ein solches Verhalten «kein Standard, zum Glück». Es sei sogar «bei den Frauen absolut ein Einzelfall», sagte sie. Und bei den Männern gebe es so etwas «ganz selten». 

«Ich bin kein Engel», hatte das mutmaßliche Opfer in ihrer Zeugenaussage vor Gericht angegeben. «Aber wenn ich etwas gegen das Gesetz tue, dann gehe ich ins Gefängnis.» Und das, so betont sie, sollte ihrer Ansicht nach auch für die Beamten gelten.

Quelle: dpa

 

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