Im Prozess um einen Messerangriff in einer Coburger Asylunterkunft ist gestern das Urteil gefallen. Wie das Coburger Tageblatt berichtet, hat das Coburger Landgericht die Unterbringung des 32-jährigen Iraners in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Februar 2025 seinen Mitbewohner in einer Asylunterkunft mit einem Messer angegriffen hatte. Dem Urteil zu Folge, leidet der Mann an paranoider-halluzinatorischer Schizophrenie und ist dementsprechend schuldunfähig. Die Dauer des Aufenthalts in der psychiatrischen Klinik hängt entscheidend vom Verhalten des Beschuldigten ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.