Gewalttat auf der Arbeit

Urteil nach Angriff auf angeblich verhasste Kollegin

14. April 2026 , 03:30 Uhr

Eine blutige Tat im Büro, verletzte Helfer und ein Geständnis: Was trieb einen jungen Mann zu dieser Eskalation? Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt spricht von Mordlust. Nun steht das Urteil an.

Im Prozess um den tödlichen Angriff auf eine Frau in einer Firma im unterfränkischen Mellrichstadt soll am Dienstag (9.00 Uhr) das Urteil verkündet werden. Angeklagt ist ein 22 Jahre alter Mann aus Thüringen, der die Tat vor dem Landgericht Schweinfurt eingeräumt hat. Seinen Angaben nach hasste er das Opfer und handelte aus Wut und Zorn. 

Die Staatsanwaltschaft hingegen ist nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Verdächtige mit seiner Tat sein Verlangen befriedigen wollte, irgendjemanden zu töten. Einen ersichtlichen Grund oder ein Motiv für die «Hinrichtung» genau dieser Frau erkannte Oberstaatsanwalt Markus Küstner nicht.

Ankläger: Schuld wiegt besonders schwer 

Küstner hatte am Vortag auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung plädiert. Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann aus dem thüringischen Meiningen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Dem Antrag hatten sich die Nebenklagevertreter weitgehend angeschlossen. Die Verteidigung hatte für ihren Mandanten ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.

Psychiater: Angeklagter schuldfähig

Bei der Attacke am 1. Juli vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön soll der angeklagte Deutsche auch einen Vorsetzten lebensgefährlich und einen Kollegen verletzt haben, die der angegriffenen 59-Jährigen helfen wollten.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den 22-Jährigen für voll schuldfähig bei der Tat erklärt.

Quelle: dpa

 

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