Die Mutter der getöteten Peggy wird kein Schmerzensgeld bekommen. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte die Berufung der Mutter Mitte August bereits zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Das Urteil ist nun rechtskräftig, da die Frau innerhalb der Monatsfrist keine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt hat. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft und die Entscheidung endgültig. Wie berichtet hatte die Mutter der getöteten Peggy aus Lichtenberg 75.000 Euro Schmerzensgeld von einem früheren Verdächtigen gefordert. Der gab zunächst an Peggys Leiche nach Thüringen verbracht zu haben – hat diese Aussage später aber widerrufen. Vor Gericht konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Mann die Leiche des Mädchens wirklich weggebracht hätte.